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Was ist ein Wahlarzt?

Das Wahlarztsystem

Im Wahlarztsystem verrechnen Sie als Patient mit Ihrer Krankenkasse. Sie erhalten von uns eine Rechnung mit der detaillierten Auflistung aller unserer Leistungen, die Sie bei der Sozialversicherung einreichen können. Wir halten uns streng an den mit der Ärztekammer vereinbarten Tarif, der auch bei Kassenärzten zur Anwendung kommt. Hierbei refundiert die Gebietskrankenkasse im Regelfall ca. 80% der Kosten. Die Patienten anderer Kassen betrifft diese Regelung nicht, weil entweder Verträge bestehen, oder diese Kassen den gleichen Selbstbehalt verrechnen, den sie auch bei anderen Ärzten verwenden.

Zum Wahlarztformular
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